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Steuern in Dubai richtig einordnen

Die VAE erheben für Geschäftsjahre ab dem 1. Juni 2023 Körperschaftsteuer, und den 0-%-Satz in der Free Zone gibt es nur unter Bedingungen. Hier finden Sie die Grundlagen und die Punkte, die Sie auf deutscher Seite prüfen lassen sollten.

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Burj Khalifa bei Sonnenuntergang

Körperschaftsteuer in den VAE im Überblick

Lange galten die Vereinigten Arabischen Emirate als Standort ohne Unternehmenssteuer. Wer heute über Steuern in Dubai spricht, muss mit einer Körperschaftsteuer rechnen. Für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Juni 2023 beginnen, erheben die VAE eine bundesweite Körperschaftsteuer. Sie gilt für Unternehmen im Mainland ebenso wie grundsätzlich für Gesellschaften in einer Free Zone.

Der Tarif ist einfach aufgebaut:

  • 0 % auf den steuerpflichtigen Gewinn bis 375.000 AED (rund 88.000 €)
  • 9 % auf den Teil des Gewinns, der darüber liegt

Jedes steuerpflichtige Unternehmen muss sich für die Corporate Tax Registration anmelden, auch wenn der Gewinn unter der Schwelle bleibt. Die Registrierung gehört deshalb in den Zeitplan der Gründung und nicht ans Ende des ersten Geschäftsjahres.

Free-Zone-Unternehmen und qualifizierende Einkünfte

Für Gesellschaften in einer Free Zone gibt es eine Sonderregel. Ein Unternehmen, das als qualifizierende Free-Zone-Person (Qualifying Free Zone Person) gilt, zahlt auf qualifizierende Einkünfte 0 %. Diesen Status erhält man nicht mit der Lizenz. Er hängt an Bedingungen, die jedes Jahr erfüllt sein müssen:

  • ausreichende Substanz in der Free Zone, also Räume, Personal und Ausgaben vor Ort, die zur Tätigkeit passen
  • Einkünfte aus qualifizierenden Tätigkeiten, die das Gesetz näher bestimmt
  • geprüfte Jahresabschlüsse
  • Einhaltung der Verrechnungspreisregeln

Hinzu kommt eine De-minimis-Regel: Nicht qualifizierende Einkünfte dürfen nur in geringem Umfang anfallen. Wird sie überschritten, kann der Status für das gesamte Unternehmen entfallen. Die Einkünfte, die nicht qualifizieren, werden regulär mit 9 % besteuert. Ob Ihr Geschäftsmodell die Bedingungen erfüllt, lassen wir vor der Gründung von Fachberatern prüfen.

Skyline von Downtown Dubai mit dem Burj Khalifa

Beispielrechnung für 500.000 AED Gewinn

Ein Unternehmen im regulären System erzielt einen steuerpflichtigen Gewinn von 500.000 AED, umgerechnet etwa 117.000 €.

  • Die ersten 375.000 AED werden mit 0 % besteuert.
  • Auf die übrigen 125.000 AED fallen 9 % an, also 11.250 AED.
  • Die Steuer liegt damit bei 11.250 AED oder rund 2.630 €, ein effektiver Satz von 2,25 %.

Die Rechnung zeigt nur die Steuern in Dubai bzw. den VAE. Ob und in welcher Höhe in Deutschland Steuern anfallen, ist eine eigene Frage.

Gewinnrückführung zu 100 %

Die VAE kennen keine Devisenbeschränkungen. Gewinne können grundsätzlich vollständig ins Ausland zurückgeführt werden. Das Kapital bleibt also nicht im Land gebunden. Wie eine Ausschüttung in Ihrem Wohnsitzstaat behandelt wird, richtet sich nach dem dortigen Recht.

Laptop mit Auswertungen vor der abendlichen Skyline von Dubai

Was in Deutschland zu prüfen ist

Eine Gesellschaft in Dubai beendet nicht den Zugriff des deutschen Fiskus. In der Praxis entstehen die teuersten Fehler auf der deutschen Seite. Vor der Gründung sollte ein Steuerberater mindestens diese Punkte prüfen:

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

Solange Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, bleiben Sie dort in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Residence Visa in Dubai ändert daran allein nichts.

Ort der Geschäftsleitung

Werden die wesentlichen Entscheidungen der Gesellschaft in Deutschland getroffen, kann die Firma dort steuerpflichtig sein, obwohl sie in Dubai registriert ist.

Betriebsstätte

Ein Büro oder ein Lager in Deutschland kann eine Betriebsstätte begründen, ein ständiger Vertreter hat ähnliche Folgen. Die Gewinne, die darauf entfallen, können in Deutschland besteuert werden.

Hinzurechnungsbesteuerung

Bei niedrig besteuerten Auslandsgesellschaften können bestimmte Einkünfte deutschen Gesellschaftern direkt zugerechnet werden. Das betrifft vor allem passive Einkünfte.

Wegzug

Wer Deutschland verlässt und Anteile an Kapitalgesellschaften hält, muss die Regeln zur Wegzugsbesteuerung kennen. Sie können eine Steuer auslösen, ohne dass etwas verkauft wird.

Wichtig: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für diese Fragen binden wir Fachberater ein, die das deutsche und das emiratische Steuerrecht kennen.

Wie wir vorgehen

Wir beginnen mit Ihrem Geschäftsmodell und Ihrer persönlichen Situation. Wo sitzen Ihre Kunden, wo leben Sie, wer trifft die Entscheidungen? Daraus ergibt sich, welche Struktur in Frage kommt. Die steuerlichen Folgen in den VAE und in Deutschland lassen wir von Fachberatern prüfen, bevor Sie sich festlegen. Erst dann begleiten wir die Firmengründung in Dubai bis zur Corporate Tax Registration. Die Struktur steht also erst, wenn beide Länder geprüft sind.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Vorhaben einzuordnen ist, schreiben Sie uns.

Körperschaftsteuer überschlagen

Steuer im regulären System11.250 AED
Umgerechnet ca.2.630 €
Effektiver Satz2,25 %
Mit 0 % besteuert375.000 AED

Vereinfachte Rechnung mit 0 % bis 375.000 AED und 9 % auf den darüber liegenden Gewinn. Sie berücksichtigt keine Sonderregeln, keine Free-Zone-Besonderheiten und keine Steuern in Deutschland und ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Steuern in Dubai für Unternehmen?
Auf den steuerpflichtigen Gewinn bis 375.000 AED fallen 0 % Körperschaftsteuer an, auf den Teil darüber 9 %. Qualifizierende Free-Zone-Unternehmen können auf qualifizierende Einkünfte 0 % zahlen, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Reicht eine Free-Zone-Lizenz für den 0-%-Satz aus?
Nein. Der Status als qualifizierende Free-Zone-Person setzt unter anderem ausreichende Substanz, qualifizierende Tätigkeiten und geprüfte Abschlüsse voraus. Die Bedingungen müssen laufend erfüllt sein.
Muss ich in Deutschland weiterhin Steuern zahlen?
Das hängt von Ihrem Wohnsitz, dem Ort der Geschäftsleitung, möglichen Betriebsstätten und weiteren Regeln ab. Diese Fragen müssen individuell von einem Steuerberater geprüft werden. Wir binden dafür Fachberater ein.